Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Plan vom 30.04.2021 betreffen:
· die Aufhebung des Mindestabstandes im Unterricht sowie in der Mensa zwischen Kindern fester Gruppen sowie
· die Aufhebung der Abstände bei der Schülerbeförderung. Immer gilt jedoch auch weiterhin, dass wo immer möglich Abstände eingehalten werden sollen.
· Das Kooperationsjahr und der Einsatz von Lehrkräften an verschiedenen Schulstandorten sind möglich.
· Die Möglichkeit, Pausen beim Tragen von Masken zu gewähren, ist deutlicher hervorgehoben.
· Das Kapitel „Reiserückkehrer“ ist gestrichen.
· Auf die Aufhebung der Testpflicht bei Genesenen und Geimpften wird hingewiesen.
· Ein Vorschlag, wie auch bei voller Präsenz ein Abstand von 3 m zwischen den sich testenden Schüler*innen erreicht werden kann, ist ergänzt.
· Schwimmunterricht ist grundsätzlich erlaubt.
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