Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Plan vom 30.04.2021 betreffen:

·         die Aufhebung des Mindestabstandes  im Unterricht sowie in der Mensa zwischen Kindern fester Gruppen sowie

·         die Aufhebung der Abstände bei der Schülerbeförderung. Immer gilt jedoch auch weiterhin, dass wo immer möglich Abstände eingehalten werden sollen.

·         Das Kooperationsjahr und der Einsatz von Lehrkräften an verschiedenen Schulstandorten sind möglich.

·         Die Möglichkeit, Pausen beim Tragen von Masken zu gewähren, ist deutlicher hervorgehoben.

·         Das Kapitel „Reiserückkehrer“ ist gestrichen.

·         Auf die Aufhebung der Testpflicht bei Genesenen und Geimpften wird hingewiesen.

·         Ein Vorschlag, wie auch bei voller Präsenz  ein Abstand von 3 m zwischen den sich testenden Schüler*innen erreicht werden kann, ist ergänzt.

·         Schwimmunterricht ist grundsätzlich erlaubt.

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