Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nachfolgend finden Sie die aktuellen Informationen vom 23.04.2021 zu der Testpflicht an Grundschulen.

Es besteht eine Testpflicht für alle Schüler (2 mal die Woche). Herr Warmann führt die Test montags und mittwochs weiterhin bei uns durch.

Wer sich nicht testet, darf nicht an der Schule teilnehmen. Das gilt auch für FGTS und pädagogisches Angebot am Vormittag (Notbetreuung).

Wenn ein Kind ein Zertifikat von einer anerkannten Teststelle (kein Selbsttest) mitbringt, dann ist dies zu akzeptieren und zählt.

Wenn ein Kind trotz Einverständniserklärung sich nicht testen möchte, muss es abgeholt werden.

Kinder, die die Einverständniserklärung schon abgegeben haben (also bei der Testung schon dabei sind), brauchen keine neue abzugeben.

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