Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

seit gestern (14.03.2020) steht fest, dass es ab Dienstag, den 17.03.2020 an den Schulen und Kitas eine Notbetreuung geben wird. Da an jedem Standort die Kapazität auf 15 Kinder begrenzt wurde, richtet sich das Angebot an einen besonderen Personenkreis.

Bitte lesen Sie sich zunächst die nachfolgenden Informationen durch und entscheiden dann, ob Sie ihr Kind anmelden. Dazu füllen Sie bitte das Antragsformular aus und schicken es schnellstmöglich an:

gskleinblittersdorf@kleinblittersdorf.de

Formular zum Download: Antragsformular Notbetreuung[30744]

Eine Betreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (u.a. mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten) ist nicht möglich.

Nachfolgend werden die Einzelheiten der Notbetreuung dargestellt:
– Personenkreis:
Das Angebot richtet sich an bestimmte Gruppen, die in der Daseinsfürsorge tätig sind z.B.:
– hauptberufliche Feuerwehr
– Polizei
– Strafvollzugsdienst
– Rettungsdienst
– medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken
– stationäre Betreuungseinrichtungen (z.B. Hilfen für Erziehung)
– ambulante und stationäre Pflegedienste
– die Produktion und Versorgung von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs
– kritische Infrastruktur
und keine anderweitige Betreuung möglich ist
sowie an
– berufstätige Alleinerziehende und andere, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist.
Hier muss der Bedarf nachvollziehbar begründet sein. Eine Aufnahme kann nur im Rahmen der freien Platzkapazitäten erfolgen.

Rahmenbedingungen der Betreuung:
– nicht mehr als max. 15 Kinder/pro Schulstandort/Kita Standort gleichzeitig (jeweils Gruppen zu 5 Kinder also max. 3 Gruppen pro Einrichtung).
– zeitlicher Rahmen Schule: grundsätzlich 8.00 bis 16.00h (Teilbetreuung möglich 8 bis 12 Uhr und 12.00 bis 16.00h)
zeitlicher Rahmen Kita: entsprechend der jeweiligen Betriebserlaubnis
– die Betreuung erfolgt aus epidemiologischen Gesichtspunkten in den Gruppen fest zugeordneten Räumen innerhalb des Schulgebäudes/Kita-Gebäudes.

Jede Gruppe hat also ihren eigenen Gruppenraum. Es darf keine Durchmischung der Gruppen stattfinden.
– sollte kein Catering zur Verfügung stehen, erfolgt die Essensversorgung vor Ort. Näheres regeln die Träger für die jeweiligen Einrichtungen.

Hintergrund zum Verfahren/ Weiteres Vorgehen
– Die Schulen sollen die Anmeldungen am Montag an die Kreise bzw. bei den Grundschulen an die Städte und Gemeinden auf Basis notwendiger Angaben weiterleiten. Entscheidungen sollen beim jeweiligen Schulträger getroffen werden.
– Die Anmeldungen für die Kindertageseinrichtungen werden von den Kitas an die Kreisjugendämter gemeldet. Entscheidungen sollen vom jeweiligen Land- kreis getroffen werden.
– Nach einer Woche sind Rückschlüsse auf Bedarf möglich, dann ggf. Nachsteuerung.
– Kein Auffüllen aller Plätze mit Kindern, die nicht zum festgelegten Personen- kreis gehören, damit Plätze für die dringendsten Bedarfsfälle zur Verfügung stehen.
– Notbetreuung in Schulen = schulische Veranstaltung Oberaufsicht liegt somit bei Schulleitung. Einsatz von Lehrkräften erforderlich gemeinsam mit päd. Personal von FGTSen und GGTSen.

Für den Bereich der Schulen ist zudem Folgendes zu beachten:
– Personal Notbetreuung:
gemeinsam durch Lehrkräfte und pädagogisches Personal der FGTSen und GGTSen [ausdrücklich kein Unterricht oder Lernzeiten/individuelle Förderung durch Lehrkräfte in dieser Zeit!! Nur Betreuung.
– grundsätzlich sorgen die Erziehungsberechtigten für den Transport.

 

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